Wie, wer, was: Wichtige Informationen zur virtuellen Mitgliederversammlung des FC Schalke 04
19. März 2021Bereits im Januar hatte der FC Schalke 04 angekündigt, am 13. Juni die ordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu wollen, nun ist klar: Es wird wegen der Corona-Pandemie die erste rein virtuelle Mitgliederversammlung der königsblauen Geschichte. Susanne Hein-Reipen fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
Erstmalig als virtuelle Mitgliederversammlung
Mit der Mitgliederausgabe des Vereinsmagazins „Schalker Kreisel“ zum Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach lädt der FC Schalke 04 die Vereinsmitglieder förmlich zur Mitgliederversammlung ein – und zwar erstmalig „in Form einer virtuellen Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit der Mitglieder am Versammlungsort VELTINS-Arena“. Die MV soll dabei als Livestream über die Internetadresse mitgliederversammlung.schalke04.de verfolgt werden können; für die Wahrnehmung der Mitgliedsrechte – insbesondere die Stimm- und Wahlrechte – erhält jedes Mitglied noch gesondert individuelle Zugangsdaten.
Technische Mammutaufgabe
Ob darüber auch die Rederechte und Wortbeiträge gehandhabt werden sollen, geht aus der Einladung noch nicht konkret hervor – bei über 120.000 stimmberechtigten Mitgliedern steht der neuformierten „Direktion Fans & Vereinsangelegenheiten“ eine absolute Mammutaufgabe bevor, damit angesichts des zu erwartenden großen Interesses nicht der von Kartenverkaufstagen leidvoll bekannte „Session Error“ grüßt und die Versammlung anfechtbar macht.
Der ungewöhnlich frühe Beginn um 9.04 Uhr gibt allerdings einen Hinweis darauf, dass auch die Verantwortlichen mit sehr viel Redebedarf rechnen – nach zwei extrem turbulenten Jahren seit der letzten MV zu Recht.
Microsite zur Information
Für weitere Informationen zum Ablauf der MV und die Vorstellung der Kandidaten zu den Vereinsgremien wird der FC Schalke 04 auf der Homepage eine eigene „Microsite“ einrichten.
Tagesordnung
Auf der Tagesordnung stehen
- Eröffnung und Begrüßung
- Ehrungen und ggf. Wahlen ins Ehrenpräsidium
- Berichte der Gremien
- Aussprache über die Berichte
- Entlastungen
- Satzungsänderungsanträge
- Wahlen zum Aufsichtsrat
- Wahlen zum Wahlausschuss
- Wahlen zum Ehrenrat
- Verschiedenes
- Verabschiedung
Die Reihenfolge zeigt Lernbereitschaft: Nachdem in der Vergangenheit mehrfach versucht und per Antrag verworfen wurde, die Wahlen vor die kritische Aussprache zu ziehen, sind dieses Mal richtigerweise zunächst die Berichte der Gremien mit der anschließenden Aussprache vorgesehen.
Berichte der Gremien, Aussprache und Entlastungen
An dieser Stelle berichten die drei Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende, was sich in ihrem Bereich Wissenswertes ereignet hat, die Entlastung danach war jedenfalls in diesem Jahrtausend trotz diverser Wortmeldungen höchst unterschiedlicher Natur nie ein wirkliches Problem – das könnte sich dieses Mal angesichts der katastrophalen Entwicklungen und dem zu befürchtenden Abstieg ändern.
Neben Alexander Jobst (Marketing) und Christina Rühl-Hamers (Finanzen) wird für den Bereich Sport voraussichtlich Interimsverantwortlicher Peter Knäbel „ranmüssen“, der immerhin darauf verweisen kann, dass die Misere eigentlich von den Ex-Vorständen Christian Heidel und Jochen Schneider verantwortet werden müsste. Für den Aufsichtsrat muss Dr. Jens Buchta die vergangenen zwei Jahre erklären – sollte bis dahin nicht eine überzeugende Planung für die Zukunft vorliegen, könnte es eng werden mit der Entlastung.
Satzungsänderungsanträge
Hier zeigt sich ein bereits aus den Vorjahren bekanntes Bild: Der Aufsichtsrat hat nur drei Satzungsänderungsanträge zur Beschlussfassung zugelassen, zwölf hingegen abgelehnt.
Zugelassen sind:
- Ein Antrag, dass die Mitgliederversammlung künftig solche abgelehnten Anträge mit einfacher Mehrheit (bisher zwei Drittel) doch zur Tagesordnung zulassen kann.
- Ein Antrag, dass die Kandidaten für den Ehrenrat künftig nicht mehr allein vom Aufsichtsrat, sondern von einem gemeinsamen Ausschuss aus Aufsichtsrat und Wahlausschuss vorgeschlagen werden.
- Ein Antrag, dass die Vorstände in ihren Bereichen Mitarbeitern des Vereins Vollmachten für Geschäfte bis zu einem jährlichen Gesamtwert von 100.000 € erteilen dürfen.
Alle Anträge werden in Kürze noch in einem eigenen Artikel ausführlich betrachtet.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Es sind insgesamt 5 der 6 von der Mitgliederversammlung gewählten Plätze neu zu besetzen. Es scheiden aus
Prof Dr. Stefan Gesenhues (gewählt bis 2020)
Moritz Dörnemann (gewählt bis 2021)
Huub Stevens (gewählt bis 2021)
Matthias Rüter (nachgerückt für den zurückgetretenen Clemens Tönnies/bis zur MV)
Ingolf Müller (nachgerückt für den zurückgetretenen Uwe Kemmer/bis zur MV)
Huub Stevens hat bereits erklärt, nicht mehr kandidieren zu wollen; bei den anderen steht wie bei den zahlreichen anderen Bewerbern (gerüchteweise über 30…) noch nicht fest, welche maximal 10 Kandidaten der Wahlausschuss zulässt.
Öffentlich bestätigt sind bislang die Kandidaturen von Hans Sarpei, Stefan Barta, Pascal „Pepo“ Szewczyk, Uwe Kemmer und Peter Peters, zudem sollen sich drei Mitglieder der „Rangnick-Gruppe“ und Axel Hefer beworben haben.
Wahlen zum Wahlausschuss
Durch den Ausfall der MV 2020 stehen im rollierenden System die Plätze von
Maik Deinert (gewählt bis 2020)
Anja Wortmann (gewählt bis 2020)
Michael Zylka (gewählt bis 2021)
Dr. Stephan Kleier (gewählt bis 2021)
zur Wiederwahl oder Neubesetzung an. Die Zahl der Bewerber und Namen (mit Ausnahme von Torsten Wieland, Tobias Buchebner und Prof. Dr. Till Zech) sind bislang nicht bekannt.
Wahlen zum Ehrenrat
Bislang sind KEINE Namen bekannt, aber alles andere als eine deutliche personelle Veränderung wäre nach den zahlreichen Diskussionen um die Rolle des Ehrenrats u. a. bei den Rassismusvorwürfen gegen Clemens Tönnies und dem Rücktritt der 2019 gewählten Richterin Kornelia Toporzysek wohl nur schwer vermittelbar.
Bleibt noch die Frage, wie das traditionelle Freibier am Ende virtuell ausgeschenkt wird…
Eine Entlastung der Verantwortlichen (insbes. von Jochen Schneider und Peter Peters) darf auf dieser Mitgliederversammlung nicht erfolgen, schon um deutlich zu machen, dass wir Mitglieder uns hier auf Schalke nicht alles gefallen lassen. Ähnliches gilt für Aufsichtsratsmitglieder.
Auch über diese (wichtige!) Signalwirkung hinaus muss eine Entlastung verweigert werden um ggf. Verantwortliche in Haftung nehmen zu können (ggf. auch über den Bilanzschutz ihrer D&O). Jedenfalls dürfen wir Mitglieder uns diese Möglichkeit nicht von vornherein unnötig verbauen oder erschweren mit einer übereilten und unbedachten Entlastung.
Stimme dir zu, Susanne: So eine virtuelle MV ist sowohl rechtlich als auch technisch ausGEsprochen anspruchsvoll, und die Tagesordnung indiziert zumindest Lernbereitschaft der aktuell Verantwortlichen.
Wer diesen Unfähigen Vorstand Entlastet, macht sich Mitschuldig am Untergang des Geilsten Clubs.
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